Hinweisdiagnostik – Irisdiagnose
Bei der Irisbetrachtung wird die Regenbogenhaut des Auges angesehen. In der Naturheilkunde gilt sie als ergänzendes Hinweisverfahren.
Beschrieben werden Zeichnung, Farbe und sichtbare Strukturen. Daraus entstehen Hinweise für das Gespräch, keine gesicherte Organ- oder Krankheitsdiagnose.
In Augsburg-Hochzoll setzen wir die Irisbetrachtung nur zusammen mit Anamnese und, wenn nötig, weiteren Untersuchungen ein.


